Frauenhaus Liechtenstein
Am 1. Mai 1991 wurde die erste Frauennotwohnung in Liechtenstein eröffnet, inzwischen ist das Frauenhaus aus Liechtenstein nicht mehr wegzudenken.
Der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder, als Trägerschaft des Frauenhauses, wurde 1999 offiziell von der Regierung als privater Sozialhilfeträger anerkannt. Ein grosser Meilenstein war auch zwei Jahre später das neue Gewaltschutzrecht – das Recht zum Schutz vor Gewalt im privaten bzw. familiären Raum. Die Kernaussage dieses Gesetzes lautet, dass die Verantwortung für die Gewalt immer bei der Person liegt, die sie ausübt. Die von Gewalt Betroffenen haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Unterstützung.
BERATUNGSSTELLE HÄUSLICHE GEWALT
Unabhängig von einer Aufnahme informieren wir Frauen auch ambulant über ihre rechtlichen Möglichkeiten, bieten fachliche Unterstützung und Hilfe zur Klärung ihrer Ziele an. Auch werden Lösungs- und Veränderungsmöglichkeiten für die individuelle Situation gesucht. Wir beraten kostenlos und unverbindlich.
Die neuen Räumlichkeiten im Haus der Familien in Schaan ermöglichen es uns auch, Betroffene an weitere Institutionen und Fachstellen und deren Hilfestellungen zu verweisen.
- Tätigkeitsbereich
- Schutz von misshandelten und von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern
- Tätigkeitsgebiet geografisch
- FL, CH
- Präsidium/Geschäftsführung
- Vereinspräsidium: Belgin Amann, Margit Stoll, Judith Kaiser, Heike Esser, Cornelia Jäger Geschäftsführung: Annemarie Grünig und Lill-Isabelle Schwendener (Co-Leitung)
- Gesellschaftsform
- Eingetragener, gemeinnütziger Verein
- Gründungsjahr
- 1991
- Postadresse
- Postfach 1142, 9490 Vaduz Beratungsstelle: Haus der Familien, Landstrasse 40, 9494 Schaan
- Telefon
- + 423 380 02 03
- Bank/Kontonummer
- LLB, LI59 0880 0000 0297 3981 8
- Verbandszugehörigkeit
- DAO Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein
- Handelsregister-Nr.
- FL-0000.027.692-1/a
- Steuerbefreite Institution
- ja